Sehr geehrte Gäste,
inzwischen hat sich in Sachen Corona schon wieder halbwegs eine gewisse Normalität eingestellt, aber trotzdem wird uns dieses Virus weiterhin die nächsten Jahre beschäftigen.
Derzeit nötige Voraussetzungen für eine Unterbringung in unserem Haus sind:
Hier die derzeitigen behördlichen Vorgaben, die bei einer Beherbergung Voraussetzung sind:
(§ 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 IfSG regelt, dass bei der Überschreitung einer Inzidenz von
100 das Zurverfügungstellen von Beherbergungen zu touristischen Zwecken untersagt ist.)
Ein aktueller Testnachweis wird auch für die Nutzung zahlreicher weiterer Angebote, etwa im touristischen und gastronomischen Bereich, erforderlich sein, sodass die Feriengäste solche ohnehin regelmäßig vornehmen lassen werden.
Das Hotel kann aber in seinem Hygienekonzept vorsehen, dass jeder Gast einen Test vorlegen muss. Das erhöht die Sicherheit für alle Gäste.
Derzeit ausgeschlossen von einer Beherbergung in unserem Haus sind:
- Personen mit einem fieberhaften Infekt oder auch einer unspezifischen Erkältungs-
krankheit egal welcher Schwere ohne eine aktuelle Corona-Antigen-Testung.
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten hatten.
- Personen aus einem, wegen erhöhter Coronainfektionen gesperrtem Bezirk ohne ein
aktuelles Gesundheitszeugnis und einen aktuellen negativen Corona-Antigen-Test.
- Personen aus einem Land, für das eine Reisewarnung ausgesprochen ist.
Da wir ausnahmslos über Ferienwohnungen verfügen, sind wir allerdings durch die räumliche Entkoppelung ziemlich safe, wie mein Sohn sagen würde.
Bei uns gelten die räumlichen Abstandsregeln von den obligatorischen 1,5 Metern. Ansonsten kommt man sich auf der großzügigen Anlage eigenlich nie zu nah, was allerdings schon vor Coronazeiten nicht unbedingt unangenehm gewesen ist.
Eine ausdrückliche Maskenpflicht besteht (ab einem Alter von 6 Jahren ein allgemeiner Mund-Nasenschutz, ab einem Alter von 15 Jahren eine FFP2-Maske) bei uns lediglich im Flurbereich, wo eine Maske von Vorteil sein kann. Man sollte aber den anderen Gästen nach Möglichkeit den Vortritt gestatten und so einem Zunahekommen aus dem Weg gehen.
Die Regeln für eine sichere Nutzung unseres Pools, der Sauna, des Solariums oder des Grillplatzes werden in der Folge noch beschrieben.
Wenn Sie diese Regeln beherzigen, steht einem gesunden und erholsamen Urlaub in unserer idyllischen und ruhigen Umgebung nichts mehr im Wege.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen Erholung und Gesundheit!
Ihre Ferienwohnungen und Appartements Bergwald
Unser Pool muss leider auf Grund von Undichtigkeit ab Oktober repariert werden und steht dann bis auf Weiteres nicht zur Verfügung (voraussichtlicher Fertigstellungstermin ist der 20.05.2022). Als Ausgleich können Sie in dieser Zeit die Poolanlage des Hotels Tannenhof, Resort, Sport und SPA in Weiler unentgeltlich nutzen. Sie müssen sich lediglich an der Rezeption des Hotels Tannenhof anmelden.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und natürlich Nichtschwimmer jeden Alters dürfen nur unter Beaufsichtigung eines "wasserfesten"Erwachsenen an und in den Pool.
Bitte achten Sie immer darauf!!! Die Sicherheit Ihrer Kinder ist das Wichtigste!!!
Für die Benutzung unseres Außen-Pools gelten natürlich die allgemein-gültigen Regeln des Landratsamtes für Freischwimmbecken.
Duschen und Reinigen vor dem Baden mit Seife sind natürlich obligarorisch und müssen auch in coronafreier Zeit immer durchgeführt werden.
Bitte lassen Sie auch nach Verlassen des Pools keine Badeutensilien wie Handtücher, Bademäntel, Taucherbrillen, Schwimmreifen, Duschseifen oder Ähnliches zurück!
Glasflaschen, Gläser oder Porzellan sind auf Grund der Verletzungsgefahr grundsätzlich am Pool und im Saunabereich verboten!!!
In den Ferienwohnungen ist für diesen Fall Plastikgeschirr, Plastikgläser und Plastikbecher zusätzlich vorhanden; nicht immer schick aber safe!
Die Benutzung unseres Saunabereiches kann über einen Plan, der an der Informationstafel neben der Saunatür ausgehängt ist, immer nur für Personen einer Lebensgemeinschaft, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr jeweils für einen Zeitraum von zwei Stunden gebucht werden. Eine Eintragung in die Liste an der Info-Tafel und gleichzeitig an der Saunatür sollte spätestens eine halbe Stunde vor Ende der vorherigen Nutzung erfolgen, da ansonsten die gerade saunierenden Gäste um weitere zwei Stunden verlängern können.
Duschen und Reinigen mit Seife vor dem Saunieren sind natürlich obligarorisch und müssen auch in corona-freier Zeit immer durchgeführt werden.
Eine halbe Stunde vor Ablauf Ihrer Zeit können Sie auf dem Plan an der Saunatür nochmals für zwei Stunden verlängern, wenn dort bis dahin keine Eintragung von anderen Gästen gemacht worden ist.
Spätestens eine halbe Stunde vor Ablauf der Saunazeit müssen sich nachfolgende Gäste für die Saunabenutzung in der Liste an der Saunatür eingetragen haben.
Eine Viertelstunde vor Ablauf der Zeit ist der Saunaraum zu lüften und die Saunahandtücher in dem dafür vorgesehenen Korb zur Reinigung außerhalb des Saunabereiches abzulegen.
Bitte hinterlassen Sie auch hier keine persönlichen Dinge wie Badebekleidung, Bademäntel, Handtücher, Waschutensilien oder Ähnliches.
Glasflaschen, Gläser oder Porzellan sind auf Grund der Verletzungsgefahr grundsätzlich im Saunabereich und am Pool verboten!!!
In den Ferienwohnungen ist für diesen Fall Plastikgeschirr, Plastikgläser und Plastikbecher zusätzlich vorhanden; nicht immer schick aber safe!
Eine Nutzung des Saunabereiches ohne vorheriges Eintragen in den Plan ist ausdrücklich nicht erlaubt!
Für das Grillen steht für Sie im Garten an der unteren Terrasse eine Feuerschale zur Verfügung, die Sie gerne als Feuerstelle und auch zum Grillen verwenden dürfen.
Bitte tragen Sie sich, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, in den Plan an der Informationstafel für den jeweiligen Abend ein.
Wir bitten Sie, die Feuerschale und den Rost am nächsten Tag, wenn das Feuer und die Glut sicher ausgebrannt sind wieder zu reinigen, damit auch der nächste Gast seinen Spaß haben kann.
Sehr geehrte Gäste,
Sie können seit neuestem für Ihre Ausflüge bei uns E-Bikes ausleihen und somit noch mehr die Umgebung erkunden und müssen nicht extra Ihre Fahrräder mitbringen.
Wir haben für Sie fünf Trekking-E-Bikes der Firma GIANT und LIV mit Frontfederung für den Straßengebrauch und für leichte Schotterwege in verschiedenen Größen vorhanden
XL 2x
L 1x
M 1x
S 1x
Suchen Sie sich für Ihre Ausflüge das passende E-Bike aus und erleben Sie unsere schöne Umgebung aus der mobilen Sicht des Fahrradfahrers. Die Fahrräder werden je nach Verfügbarkeit und Nachfrage tageweise verliehen.
Lediglich bei durch Sie verursachten Schäden an den Fahrrädern können Kosten für Sie entstehen.
Das Ausleihen unserer Trekking-E-Bikes ist für unsere Hausgäste kostenlos.
Bitte denken Sie daran, für sich und Ihre Lieben Fahrradhelme mitzubringen, da wir diese aus hygienischen Gründen nicht als Leihhelme anbieten können.
Einige unserer Ferienwohnungen können Sie nächstes Jahr auch auf Dauer mieten und haben so eine Ferienwohnung wie eine eigene Immobilie für sich und Ihre Familie das ganze Jahr bereit.
Sie haben den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen, wie es z.B. bei Eigentumsferienwohnungen der Fall ist. Die ersten Tage werden sonst immer für das Säubern und die Wiederherstellung des Gartens und der Wohnung verschwendet und hier können Sie immer in eine gepflegte Umgebung kommen und müssen sich um nichts außer der Reinigung der Wohnung kümmern, wobei auch hier die Möglichkeit besteht, dies über unser Haus verrichten zu lassen.
Die Miete für die Ferienwohung beträgt inklusive aller Nebenkosten 1000,00 Euro pro Monat bei einer Mindestmietdauer von einem Jahr.
Bei Interesse wenden Sie sich einfach telefonisch oder per Mail an uns. Wir beraten Sie gerne.